Krankenfahrten

Sofern eine, von der Krankenkasse genehmigte, ärztliche Verordnung vorliegt rechnen wir mit allen Krankenkassen ab. Das bedeutet Sie können bei uns Ihre Krankenfahrten bestellen. Sie haben noch nie davon gehört? Kein Problem. Hilfsbereitschaft ist für uns kein Fremdwort. Wir kümmern uns um die Beantragung Ihrer Genehmigung und sind Ihnen dabei behilflich. Der Arzt stellt Ihnen eine Verordnung aus, auf der angegeben wird in welchem Zeitraum die Fahrten erfolgen sollen, wie oft und mit was für einem Fahrzeug diese stattfinden.

Diese Verordnung wird benötigt, um eine Genehmigung von Ihrer Krankenkasse anzufordern
Die Verordnung leiten Sie per Post, Fax oder durch einen unserer Fahrer an uns weiter

Wir kümmern uns um alles Weitere

Beispiel einer Verordnung Taxi- oder Behindertentransporte

  • Fahrten zur Chemo-, Strahlentheraphie und Dialysebehandlung
  • Fahrten zur ambulaten Behandlung in Tageskliniken, Krankenhäusern oder Arztpraxen
  • Verlegungsfahrten in andere Krankenhäuser oder Kliniken
  • zu Reha-Maßnahmen oder Kuraufenthalten.
  • Krankenhauseinweisungen oder Entlassungen.
  • Fernfahrten
  • Ihr Anliegen ist oben nicht aufgeführt? Bei Fragen bezüglich unserer Leistungen, wenden Sie sich gerne per Telefon oder E-Mail an uns. Unsere Mitarbeiter werden Ihnen gerne alle Fragen beantworten.

Vorkasse Ja oder Nein ?

Kunden die noch keine Genehmigung haben aber zu Ihrer Behandlung fahren, müssen bei uns nicht zwingend in Vorkasse treten. Wir arbeiten sehr eng mit den Praxen in Hamburg und Umgebung zusammen, so dass wir eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse anfordern und uns darum kümmern.

Zuzahlung, Befreiung und Eigenanteile

Generell muss ein Patient 10% der Fahrtkosten selbst tragen (minimal 5,00 € und maximal 10,00 €). Dieser Eigenanteil kann pro Fahrt oder jeweils für die erste und letzte Fahrt anfallen. Dies unterscheidet sich jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse.

Die Höhe der Selbstbeteiligung geht aus dem Genehmigungsschreiben hervor. Eine Befreiung von den Zuzahlungen erhalten Patienten, wenn Sie im laufenden Jahr bereits 2% ihrer Einkünfte für Eigenbeteiligungen an Medikamenten, Praxisgebühren, Taxifahrten etc. verauslagen mussten. Liegt eine chronische Erkrankung vor, liegt die Grenze bei 1% der Einkünfte. Den jeweiligen Eigenanteil berechnen wir an Sie weiter, oder Sie zahlen diesen direkt und bequem bei einem unserer Fahrer.

Die Befreiung von Zuzahlungen endet zum Jahresende und muss im neuen Jahr ebenfalls neu beantragt werden. Bitte bewahren Sie sämtliche Quittungen für medizinische Ausgaben auf. Nach Arbeitsunfällen übernehmen die Berufsgenossenschaften die Fahrkosten in voller Höhe!

Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!

Mehr als nur ein Taxi

Unsere Dienstleistungen im Überblick

Kontakt

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da in der Zeit von.

  • 5:45 - 19:00

  • 5:45 - 14:00

    Nur in dieser Zeit sind Vorbestellungen möglich!

    Direktfahrten können Sie jederzeit, 24 Stunden, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr bestellen.

Vertragspartner aller Krankenkassen

Die CarryCab Hamburg GmbH ist Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen. Sofern eine, von der Krankenkasse genehmigte, ärztliche Verordnung vorliegt rechnen wir mit allen Krankenkassen ab.

Bei Fragen diesbezüglich rufen Sie uns einfach an, wir informieren Sie gerne!

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